Energiepass

Energieausweis

Für mich als Bautechnikerin ist das Erstellen von Bauanträgen eine Hauptaufgabe. Zu jedem Bauantrag gehört auch ein Wärmeschutznachweis. In diesem wird nachgewiesen, dass das Haus nicht mehr Energie verbraucht, als die Energieeinsparverordnung (EnEV) es vorgibt. Viele Bauherren oder Hausbesitzer wollen ihre Bausubstanz mit einer besseren Dämmqualität erstellen als in der EnEV vorgegeben. Vom »KfW 60-Haus« ist die Rede oder sogar vom Passivhaus.

Seit dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis für Wohngebäude Pflicht, der angibt, wieviel kWh das Haus pro m² Wohnfläche umsetzt. Beim »KfW 60-Haus« sind es eben 60 kWh/m². Dieser Energiepass ist eine gute Sache, solange er in Form eines Ausweises erstellt wird. Das heißt, der Energieberater nimmt die Gebäudehülle auf (Fläche und Materialaufbau der Wände, Sohle, Dach und Fenster) und errechnet den Energiebedarf des Hauses. Dies ist die genauere Methode und soll bei allen Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten angewandt werden.

Anders ist es bei größeren Gebäuden. Bei großen Wohnblocks werden einfach die auf der Heizkostenabrechnung angegebenen Kilowattstunden durch die Wohnfläche dividiert. Dies ist eine Methode, die jeder selber anwenden kann. Heraus kommt dann meistens ein Wert zwischen 100 und 250 kWh, bei Gebäuden, die älter sind als 30 Jahre, auch mehr.